Foto: Herion, Architekten, Lübeck, 2022. Bildlegende siehe unten im Beitrag.

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Endlich: Baurecht für die nördliche Wallhalbinsel

Von Burkhard Zarnack, Lübeckische Blätter

Ende des letzten Jahres erhielten die Planer der Nördlichen Wallhalbinsel Baurecht. Das bedeutet, dass die Renovierung und der Umbau dieser ehemaligen Hafenumschlaganlage endlich in Angriff genommen werden kann – nach vielen Jahren der Planung und nach einer Reihe von Fehlversuchen von Investoren. Diese hatten bekanntlich vor, nach dem Abriss der alten Umschlaganlage und der Speicher Wohnblöcke zu errichten. Zwei Investorengruppen unternahmen diesen Versuch und scheiterten.

Akzeptanz und Erhaltung als Industriedenkmal
Es dauerte auch einige Zeit, bis das Bewusstsein in der Lübecker Bauverwaltung, in der Bürgerschaft und in der KWL dafür wuchs, dass die Kaianlage mit den Gleisen, den alten Kränen und den Speichern „aus Lübecks frühindustrieller Entwicklung als Ensemble europaweit … in dieser Vollständigkeit … nicht mehr anzutreffen“ ist (Konzept für die behutsame Entwicklung der Wallhalbinsel, S. 4) und deshalb den Status erhaltenswert bekommen musste.

2012/13 war der Wendepunkt in der Bürgerschaft. Damals erhielt die Projektgruppe Initiative Hafenschuppen (PIH), eine Arbeitsgruppe der Bürgerinitiative Rettet Lübeck (BIRL), den Auftrag,  unter „….weitestgehender Beibehaltung der jetzigen Hafenschuppen auf der gesamten Nördlichen Wallhalbinsel“ (Konzept S. 8) Maßnahmen für eine behutsame Entwicklung vorzubereiten. Es bedurfte zweier Anhandgaben, bis auch die PIH in der Lage war, im Sinne dieses Auftrages ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und vorzulegen.

Einige der aktivsten Mitglieder der BIRL, z. B. Jörg Sellerbeck und Detlev Holst (Planung, Koordination), sowie der Architekt Frank Herion übernahmen das schwierige Vorhaben, die Schuppenlandschaft als Gesamtanlage zu überplanen, Investoren zu finden und ein Bau- bzw. Wohngebiet zu entwickeln. Die PIH erhielt 2015 die Genehmigung der Stadt, einen Nutzungsplan (Einleitung eines förmlichen Bebauungsplanes) zu entwerfen und zwar mit der Maßgabe, im Wohnungsbau mindestens 30 Prozent für den sozialen Wohnungsbau zu berücksichtigen.Der genehmigte B-Plan liegt inzwischen vor; die Entwicklungsfirma hat Baurecht für das gesamte Ensemble. Mehrere Architektenbüros erstellten Renovierungs- bzw. Umbauprojekte, deren Ziel es ist, einerseits die vorhandenen fünf Schuppen in ihrer Gestalt zu erhalten, aber diese auf der anderen Seite so umzubauen, dass sie einer modernen und zeitgemäßen Nutzung dienen können. Diese Architektenentwürfe sind nunmehr öffentlich.

Den Beitrag von Burkhard Zarnack lesen Sie in vollem Umfang im Heft 3 der Lübeckischen Blätter, es erscheint am 11. Februar 2023

Bildlegende
Beispiel Schuppen B nach Plan des Architektenbüros Herion, HL (Das Foto gibt den Bearbeitungsstand vor dem 18. November wieder; d.h. die Änderungswünsche des Gestaltungsbeirats sind noch nicht eingearbeitet): Größere Wohnungen, auch Maisonette-Wohnungen mit Zugang zum Obergeschoss. Die Giebelseiten sind genauso renoviert wie die Eingänge. Der Ursprung als Umschlagschuppen bleibt z.B. durch die hölzernen Schiebetüren sichtbar. Der auf den Gleisen stehende Rungenwagen ist Bestandteil der Anlage und dient als Zugang mit Treppe zur Rampe, die zu den einzelnen Wohnungen führt.