Lübecks älteste Bürgerinitiative:

Gegründet im Jahr, als in Paris die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte verabschiedet wurde.

Herzlich Willkommen bei der GEMEINNÜTZIGEN in Lübeck

Entdecken Sie die Vielfalt dieser alt-ehrwürdigen Institution auf den weiteren Seiten - viel Freude.

Die Geschäftsstelle ist von Montag bis Freitag zwischen 9-13 Uhr unter der Telefonnummer (0451) 58 34 48-0 zu erreichen.

Gerne können Sie uns auch eine Email senden an info@die-gemeinnuetzige.de oder unser Kontaktformular verwenden. 

Aus unserem Blog

In einer Welt, die oft zu digital, einsam und abgelenkt ist, aktiviert gemeinsames künstlerisches Schaffen Lust und…

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Die Schüler von Lilija Russanowa, Saxophondozentin an der Lübecker Musikschule der
Gemeinnützigen, haben beim…

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Nächste Veranstaltungen

26.08.202619.00 Uhr

mittwochsBILDUNG: Demokratie und Bildung? Schule demokratisch entwickeln

Vortrag und Gespräch mit Dr. Wolfgang Beutel, Direktor am Institut für Didaktik der Demokratie, Leibniz Universität Hannover

Die GEMEINNÜTZIGE, Großer Saal, Königstr. 5

24.09.202619.30 Uhr

Die GEMEINNÜTZIGE, Bildersaal, Königstr. 5

30.09.202619.00 Uhr

mittwochsBILDUNG: Games als Demokratieschule? Einfluss von Spielen auf die Förderung der individuellen Kompetenzen von jungen Menschen

Vortrag und Gespräch mit Prof. Lena Falkenhagen, Professorin für Game Art and Design, Hochschule für Bildende Künste Essen

Die GEMEINNÜTZIGE, Großer Saal, Königstr. 5

Zum Nutzen der Allgemeinheit

Bildung, Dialog und soziales Engagement sind Idee und Ziel der Arbeit der GEMEINNÜTZIGEN. Zu diesem Zweck fördern wir aktuell 20 Einrichtungen, 40 Tochtergesellschaften und 41 Stiftungen in Lübeck und darüber hinaus.

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  • bewegen
  • fördern
  • gestalten

Kennen Sie schon ...?

20 Einrichtungen, 40 Tochtergesellschaften und 46 Stiftungen werden von der GEMEINNÜTZIGEN gefördert.

Das Ehepaar Mahnkopf hat die Gemeinnützige beauftragt eine Stiftung zu erreichten, die folgende Zwecke erfüllen soll: die Förderung mildtätiger Zwecke und die Förderung der Hilfe für behinderte Menschen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Weitergabe der Mittel an eine andere steuerbe-günstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, insbesondere solcher Einrichtungen, die sich der Förderung geistig und körperlich behinderter oder krebskranker Kinder und Jugendlicher in der Hansestadt Lübeck widmen.

Themen (Auszug)

  • Wie ein Fabrikarbeiter Senator wurde (Gerhard Eikenbusch, S. 182)
  • Was das Theater in der neuen Saison plant (Jutta Kähler, S. 190)
  • Wo die Wege zu Bach qualitätvoll endeten (Arndt Schnoor, S. 196)